Umfassende Gefährdungsbeurteilung im Betrieb – Mehr als nur eine gesetzliche Pflicht

Die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sind zentrale Aspekte der betrieblichen Verantwortung. Ein wesentliches Instrument, um diese Sicherheit zu gewährleisten, ist die Gefährdungsbeurteilung. Gemäß § 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Risiken systematisch zu identifizieren und zu bewerten, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung unverzichtbar?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, Arbeitsunfälle zu verhindern, langfristige Gesundheitsrisiken zu minimieren und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern. Darüber hinaus verbessert sie die Produktivität und trägt zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen bei.

Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung:

  1. Identifizierung von Gefährdungen:
    • Erfassung aller potenziellen Gefahrenquellen im Betrieb. Dies schließt physische, chemische und ergonomische Gefährdungen sowie psychische Belastungen ein.
    • Methoden: Arbeitsplatzbegehungen, Checklisten, Interviews mit Mitarbeitern.
  2. Bewertung der Risiken:
    • Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere potenzieller Gefahren.
    • Methoden der Risikoanalyse:
      • Qualitative Analyse: Einschätzung auf Basis von Expertenmeinungen.
      • Quantitative Analyse: Zahlenbasierte Bewertung mit Risikomodellen.
      • What-If-Analyse: Szenarienanalyse zur Entdeckung potenzieller Risiken.
      • FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse): Bewertung der Auswirkungen potenzieller Fehler mit der Risikoprioritätszahl.
      • HAZOP (Hazard and Operability Study): Detaillierte Analyse von Abweichungen in technischen Prozessen.
  3. Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen:
    • Maßnahmen wie Schulungen, Bereitstellung von Schutzausrüstung und organisatorische Anpassungen werden festgelegt und umgesetzt.
    • Beispiel: Installation von Schutzvorrichtungen oder ergonomische Anpassungen.
  4. Dokumentation:
    • Alle Ergebnisse und Maßnahmen werden dokumentiert, um Transparenz zu gewährleisten und bei Inspektionen nachweisen zu können.
  5. Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung:
    • Regelmäßige Evaluierung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere nach Unfällen oder betrieblichen Änderungen.

Die Methoden der Risikoanalyse im Detail:

  • Qualitative Risikoanalyse: Nutzt Expertenwissen zur Bewertung potenzieller Gefahrenquellen anhand einer Skala (z.B. niedrig bis hoch).
  • Quantitative Risikoanalyse: Basiert auf Daten und statistischen Modellen zur präzisen Berechnung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen.
  • What-If-Analyse: Szenariobasierte Methode, die hypothetische „Was wäre, wenn“-Fragen stellt, um Risiken zu identifizieren.
  • FMEA: Systematische Bewertung potenzieller Fehler und ihrer Auswirkungen, priorisiert durch eine Risikoprioritätszahl.
  • HAZOP: Tiefgehende Analyse technischer Prozesse zur Identifikation von Abweichungen und potenziellen Gefahren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Muss, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nehmen, stärken nicht nur die Sicherheit ihrer Mitarbeiter, sondern steigern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Für Fragen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und Unterstützung bei der Risikoanalyse stehen unsere Experten Ihnen zur Seite.