Betriebsüberprüfung lt. der Gewerbeordnung
§ 82b-Überprüfung: Warum sie für Ihre Betriebsanlage unverzichtbar ist
Die § 82b-Überprüfung gemäß Gewerbeordnung (GewO) ist eine verpflichtende, wiederkehrende Prüfung für alle genehmigten Betriebsanlagen. Sie dient der Sicherheit, Rechtskonformität und dem Schutz von Arbeitnehmern, Kunden und der Umwelt. Doch was genau beinhaltet diese Überprüfung, warum ist sie so wichtig, und was passiert, wenn sie vernachlässigt wird?
1. Worum geht es bei der § 82b-Überprüfung?
Die Überprüfung stellt sicher, dass eine Betriebsanlage den Anforderungen des Genehmigungsbescheids sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dabei wird geprüft:
- Ob die Anlage wie genehmigt errichtet und betrieben wird.
- Ob die technischen Anlagen den aktuellen Stand der Technik erfüllen.
- Ob Sicherheitsmaßnahmen gemäß Bescheidauflagen eingehalten werden.
Regelmäßige Prüfungen verhindern, dass Mängel oder veraltete Technik ein Risiko für Mitarbeiter, Kunden oder die Umwelt darstellen.
Hinweis für unsere Kunden:
Wir haben festgestellt, dass sehr oft nur die Bescheidauflagen überprüft werden. Dadurch kann die Überprüfung recht billig und mit geringen Aufwand durchgeführt werden.
Dies ist nur ein Teil der Überprüfung. Damit ist diese Überprüfung wertlos und nicht zielführend. Es laufen bereits mehrere Gerichtsverfahren, da diese Überprüfung nur im Bereich der Bescheidauflagen und nicht in den anderen Bereichen durchgeführt wurde. Der Sinn der Überprüfung ist keine bürokratische Maßnahme, sondern hilft dem Unternehmen, hier einen sicheren Betrieb zu führen!
2. Wie oft ist die Überprüfung durchzuführen?
Die Fristen hängen von der Art der Anlage ab:
- Alle 6 Jahre: Für die meisten Betriebsanlagen.
- Alle 5 Jahre: Für Anlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren.
- Individuelle Fristen: Wenn diese im Genehmigungsbescheid festgelegt sind.
- Auf Anforderung: Die Behörde kann jederzeit eine Prüfung verlangen.
Hinweis: Manche Versicherungsverträge verlangen kürzere Prüfintervalle, etwa alle 2 Jahre.
3. Was passiert, wenn die Prüfung nicht durchgeführt wird?
Die Nichtdurchführung der § 82b-Überprüfung hat schwerwiegende Folgen:
Verwaltungsrecht:
- Die Behörde kann ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten.
- Bei gravierenden Mängeln kann die Betriebsanlage stillgelegt werden.
Strafrecht:
- Bei Unfällen oder Schäden aufgrund veralteter Technik drohen strafrechtliche Konsequenzen.
- Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz können zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern führen.
Zivilrecht:
- Versicherungen verweigern die Deckung, wenn die Überprüfung nicht durchgeführt wurde.
- Die AUVA kann Regressansprüche bei grober Fahrlässigkeit geltend machen.
4. Vorteile regelmäßiger Überprüfungen
Die rechtzeitige Durchführung der § 82b-Überprüfung bietet zahlreiche Vorteile:
- Mängel werden frühzeitig erkannt und können kostengünstig behoben werden.
- Behördliche Strafen und Betriebsunterbrechungen werden vermieden.
- Die Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und der Umwelt wird gewährleistet.
- Versicherungsansprüche bleiben vollständig erhalten.
Praxisbeispiel: Wurde die Prüfung über Jahre nicht durchgeführt, müssen oft in kurzer Zeit umfassende Anpassungen erfolgen. Dies verursacht hohe Kosten und erheblichen Verwaltungsaufwand. Regelmäßige Prüfungen hingegen sorgen dafür, dass notwendige Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden können.
5. Fazit: Sicherheit, Rechtssicherheit und Effizienz
Die § 82b-Überprüfung ist kein bürokratischer Aufwand, sondern ein essenzieller Bestandteil des Betriebsanlagenmanagements. Sie schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt aktiv zur Sicherheit und Effizienz Ihres Betriebs bei.
📌 Tipp: Planen Sie Ihre Überprüfung frühzeitig ein und arbeiten Sie mit erfahrenen Fachleuten zusammen. Eine gut dokumentierte Prüfung erspart Ihnen viel Aufwand und garantiert die Sicherheit Ihrer Anlage.
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der § 82b-Überprüfung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie unser Informationsblatt zum Download.
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