Allgemeine Geschäftsbedingungen für den öffentlichen Seminarbereich:
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Qualifizierungs-, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen, Seminaren, Übungen, Lehrgängen, in der Folge Veranstaltung genannt, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für bestimmte Schulungsleistungen nichts anderes bestimmen.
2. Anmeldungen und Vertragsabschluss
Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die TeilnehmerInnenzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen kann eine Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn notwendig sein, da sonst eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht garantiert werden kann. Die Anmeldung muss schriftlich per Brief, per Fax, per E-Mail oder online erfolgen. Der Vertrag zwischen der Villacher Brandschutz-Schulung und dem/der Kunden/in kommt erst mit Zusendung der Anmeldebestätigung durch die Villacher Brandschutz-Schulung an den/die SeminarteilnehmerIn zustande und gilt sodann. Es gilt das Datum des Poststempels.
3. Teilnahmebedingungen
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese im Veranstaltungsprogramm angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn netto Kassa fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr zeitgerecht mit dem Zahlschein, den Sie mit der Rechnung erhalten. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, deren Gebühr nicht entrichtet ist, fallweise von der Veranstaltung zu verweisen. Nur in Ausnahmefällen ist bei Veranstaltungen Barinkasso möglich.
5. Stornierungen
Eine kostenlose Stornierung bis 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) möglich (Datum des Poststempels). Bei Abmeldung nach dieser Frist, aber vor Beginn der Veranstaltung, kann der Veranstalter eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr verrechnen. Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung, Abbruch bzw. einseitiger Beendigung des Seminars durch den/die TeilnehmerIn stellen wir die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung bzw. ist keine (auch nicht teilweise) Rückerstattung der Teilnahmegebühr vorgesehen. Bei Nominierung eines/r Ersatzteilnehmers/in entfällt die Stornogebühr.
6. Teilnahmebestätigung
Veranstaltungen gemäß TRVB O 117 werden im dafür vorgesehenen Brandschutzpass bestätigt. Zusätzlich kann vom Veranstalter eine Teilnahmebestätigung ausgegeben werden. Für Veranstaltungen außerhalb der TRVB O 117 wird eine Teilnahmebestätigung mit entsprechendem Inhalt ausgefolgt.
7. Schulungsunterlagen
Die dem/der TeilnehmerIn überlassenen Schulungsunterlagen oder Datenträger dürfen weder kopiert noch Dritten überlassen werden.
8. Programmänderungen
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
9. Sondertermine
Die in Veranstaltungsprogrammen genannten Termine stellen das Rahmenprogramm der Villacher Brandschutz-Schulung dar. Bei genügender TeilnehmerInnenzahl (abhängig von der jeweiligen Veranstaltung) können zusätzliche Termine eingeschoben werden.
10. Absagen
Die Villacher Brandschutz-Schulung behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen angekündigte Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall wird eine bereits einbezahlte Teilnahmegebühr zur Gänze refundiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch die Villacher Brandschutz-Schulung oder eine Person, für die die Villacher Brandschutz-Schulung einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Die Villacher Brandschutz-Schulung ist berechtigt, Daten, die den/die Teilnehmer/in betreffen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten. Die Villacher Brandschutz-Schulung verpflichtet sich, alle Teilnehmer/innen- Informationen und -Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
12. Haftungsausschluss
Die Teilnehmer/innen nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen verursachten Schäden. Die Teilnehmer/innen verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen die Villacher Brandschutz-Schulung, sämtliche Personen, die mit dem Ablauf der Veranstaltung betraut sind oder damit in Verbindung stehen und das Seminarhotel, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung seitens des Veranstalters. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen wird seitens der Villacher Brandschutz-Schulung keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei der Villacher Brandschutz-Schulung erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Villacher Brandschutz-Schulung geltend gemacht werden.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Villacher Brandschutz-Schulung (Ausbildungsinstitut AH Safety Engineering GmbH) gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Villach als vereinbart.
14. Druckfehler
Wir behalten uns das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern jederzeit nachträgliche Änderungen vorzunehmen und sämtliche mit Veranstaltungen in Verbindung stehende Belange abzuändern. Jedenfalls werden derartige Änderungen in entsprechender Weise veranschlagt (z. B. Internet).
Die „Villacher Brandschutz-Schulung“ ist ein Produkt des Ausbildungsinstitutes AH Safety Engineering GmbH, A-9500 Villach. – Für Beratungsleistungen und Ingenieurleistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros (www.ah-se.at).