BauV vs. AStV: Unterschiede und ihre Bedeutung für die Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer sind in Österreich durch zahlreiche Verordnungen geregelt. Zwei der wichtigsten Regelwerke, die diesen Schutz gewährleisten, sind die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und die Arbeitsstättenverordnung (AStV). Beide Verordnungen zielen darauf ab, Unfälle zu vermeiden, Gefahren zu minimieren und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dennoch unterscheiden sie sich erheblich in ihrem Anwendungsbereich und den spezifischen Anforderungen. In diesem Beitrag erläutern wir detailliert, wie BauV und AStV zusammenspielen, worin ihre Unterschiede bestehen und welche Maßnahmen für Arbeitgeber und Bauherren wichtig sind.
Anwendungsbereiche: Baustelle vs. stationäre Arbeitsstätte
Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV): Sicherheit auf Baustellen
Die BauV ist speziell auf Baustellen zugeschnitten. Baustellen sind durch dynamische, oft kurzfristige Arbeitsbedingungen geprägt. Täglich ändern sich Situationen, Materialien und Gefahren. Daher liegt der Schwerpunkt der BauV darauf, die Sicherheit unter diesen besonderen Bedingungen zu gewährleisten. Sie gilt ausschließlich für Bauvorhaben und deckt alle temporären Arbeitsumgebungen ab, die mit der Errichtung, Instandhaltung oder dem Abriss von Gebäuden und Infrastruktur zusammenhängen.
Beispiele:
- Bau eines neuen Bürogebäudes.
- Renovierung einer Wohnanlage.
- Abbruch eines alten Fabrikgebäudes.
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV): Sicherheit am dauerhaften Arbeitsplatz
Die AStV hingegen regelt den Arbeitsschutz in stationären Arbeitsstätten. Sie gilt für Arbeitsplätze, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden, wie Büros, Werkstätten, Lagerhallen oder Produktionsstätten. Ihr Fokus liegt auf der Gestaltung von Arbeitsumgebungen, die langfristig sicher und gesundheitsfördernd sind.
Beispiele:
- Büroarbeitsplätze in einem Unternehmen.
- Werkstätten für Handwerksbetriebe.
- Lagerhallen für Waren und Materialien.
Gefährdungsbeurteilung: Temporäre vs. dauerhafte Gefährdungen
BauV: Schnelle Anpassung an wechselnde Gefahren
Baustellen sind ständig wechselnden Bedingungen ausgesetzt. Heute wird auf dem Dach gearbeitet, morgen im Fundamentbereich, und ständig kommen neue Gewerke hinzu. Die BauV fordert daher eine kontinuierliche Gefährdungsbeurteilung, die alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche berücksichtigt. Besonders wichtig sind hier:
- Gefahren durch Arbeiten in großer Höhe.
- Umgang mit schweren Maschinen und Geräten.
- Verwendung von chemischen oder explosiven Stoffen.
Die BauV schreibt vor, dass Bauherren und Baukoordinatoren einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen müssen. Dieser Plan wird regelmäßig aktualisiert, um den dynamischen Anforderungen auf Baustellen gerecht zu werden.
AStV: Langfristige Sicherheitsstandards
Die AStV zielt auf dauerhafte Gefährdungen ab. Hier geht es um die Sicherheit von Arbeitsplätzen, die jahrelang unverändert genutzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt Aspekte wie:
- Ergonomie am Arbeitsplatz (z. B. Schreibtische und Stühle).
- Beleuchtung und Belüftung.
- Brandschutzmaßnahmen und Fluchtwege.
Einmal implementierte Sicherheitsstandards werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie aktuellen Vorschriften und Technologien entsprechen.
Verantwortlichkeiten: Bauherren vs. Arbeitgeber
BauV: Verantwortung bei Bauherren und Baukoordinatoren
Die BauV legt die Hauptverantwortung für die Sicherheit auf Baustellen in die Hände von Bauherren und Baukoordinatoren. Der Bauherr ist verpflichtet, einen Planungs- und einen Baukoordinator zu bestellen, wenn mehrere Gewerke auf der Baustelle tätig sind. Diese Koordinatoren müssen:
- Einen SiGe-Plan erstellen und umsetzen.
- Die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke koordinieren.
- Regelmäßige Sicherheitskontrollen auf der Baustelle durchführen.
AStV: Verantwortung bei Arbeitgebern
In stationären Arbeitsstätten liegt die Verantwortung für die Sicherheit beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die Arbeitsstätte den Anforderungen der AStV entspricht. Dazu gehört:
- Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
- Einrichtung von ergonomischen Arbeitsplätzen.
- Regelmäßige Wartung und Kontrolle von Maschinen und Anlagen.
Konkret geregelte Maßnahmen
Bauarbeiterschutzverordnung (BauV): Temporäre Maßnahmen
Die BauV enthält Vorschriften für spezifische Gefahren auf Baustellen:
- Sicherung von Baustellen: Absperrungen, Warnschilder und Sicherheitsbeleuchtung.
- Arbeiten in großer Höhe: Verwendung von Gerüsten, Absturzsicherungen und Sicherheitsgurten.
- Maschinensicherheit: Regeln für den sicheren Betrieb von Kränen, Baggern und anderen Geräten.
- Umgang mit Gefahrstoffen: Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Chemikalien und explosiven Stoffen.
Arbeitsstättenverordnung (AStV): Dauerhafte Maßnahmen
Die AStV regelt langfristige Sicherheitsstandards in Arbeitsstätten:
- Sanitäre Einrichtungen: Bereitstellung von Toiletten, Waschräumen und Pausenräumen.
- Ergonomische Anforderungen: Gestaltung von Arbeitsplätzen, die gesundheitliche Schäden vermeiden.
- Flucht- und Rettungswege: Vorschriften zur Kennzeichnung und Freihaltung von Fluchtwegen.
- Luftqualität und Beleuchtung: Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Arbeitsklimas.
SiGe-Plan: Der Kern der BauV
Ein zentraler Bestandteil der BauV ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan). Dieser Plan definiert:
- Gefahren auf der Baustelle.
- Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren.
- Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen.
Der SiGe-Plan ist Pflicht, sobald mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind. Ohne ihn darf die Baustelle nicht in Betrieb genommen werden.
Langfristige Planung durch die AStV
Im Gegensatz zur BauV konzentriert sich die AStV auf die langfristige Gestaltung von sicheren Arbeitsumgebungen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Arbeitsstätte den aktuellen Sicherheitsvorschriften entspricht und regelmäßig gewartet wird.
Gemeinsame Ziele: Schutz von Menschen und Umwelt
Ob BauV oder AStV – beide Verordnungen verfolgen dasselbe Ziel: den Schutz von Menschenleben und die Vermeidung von Unfällen. Sie ergänzen sich in ihrer Ausrichtung und schaffen zusammen einen umfassenden Rahmen für Arbeitssicherheit.
Praktische Tipps für Unternehmen und Bauherren
- Kenntnis der Verordnungen: Informieren Sie sich über die Anforderungen der BauV und AStV, um rechtliche und praktische Konsequenzen zu vermeiden.
- Sicherheitsplanung: Erstellen Sie für Baustellen einen SiGe-Plan und für stationäre Arbeitsstätten eine langfristige Sicherheitsstrategie.
- Schulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die spezifischen Anforderungen ihrer Arbeitsumgebung.
- Regelmäßige Überprüfungen: Stellen Sie sicher, dass alle Maßnahmen regelmäßig kontrolliert und aktualisiert werden.
Fazit: BauV und AStV – Zwei Seiten derselben Medaille
Die Bauarbeiterschutzverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sind essenziell für den Schutz von Arbeitnehmern. Während die BauV temporäre Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen regelt, sorgt die AStV für langfristige Standards in stationären Arbeitsstätten. Beide Verordnungen ergänzen sich und bilden die Grundlage für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz.
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