Laut der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (2.COVID-19-NotV) ist es z.B. für Seilbahnbetriebe erforderlich, ein Sicherheits- bzw. Präventionskonzept zu erarbeiten. Dabei ist es erforderlich, dass gemeinsam mit dem Kunden u.a. folgende Punkte behandelt werden.
Dieses Präventionskonzept ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Wir empfehlen hier, dass dieses Konzept lfd. einer Überarbeitung unterzogen wird, damit hier auch eine praktische Umsetzung möglich ist.
Fragen Sie uns, wir stehen Ihnen hier gerne beratend und unterstützend zur Seite.
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