Wir wurden informiert, dass hier unbefugter Zutritt zu Wohnungen bei Feuerbeschauen durch falsche Behauptungen erlangt werden.
Wir wollen festhalten, dass:
Die Feuerbeschau dürfen nur:
Rauchfangkehrer bzw. Sachverständige durchführen!
Vertreter der Feuerwehren sind nicht berechtigt, die Feuerbeschau durchzuführen. Außerdem wird diese IMMER im Vorhinein angekündigt!
Es ist richtig, dass sämtliche Räume kontrolliert werden. Dabei erfolgt jedoch keinerlei Blick in Kästen, ….
Es erfolgt ausschließlich ein Blick in den Raum, wo wesentlich folgende Bereiche kontrolliert werden:
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Hausverwaltung bzw. die beauftragten Sachverständigen / Rauchfangkehrer zur Verfügung.