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EUR ING, Dipl.-HTL-Ing. Peter Anderwald

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Geschäftsleitung

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Betriebsanlagen

Jede Betriebsanlage benötigt eine Genehmigung. Gewerbliche Betriebsanlagen benötigen eine Genehmigung nach der Gewerbeordnung.

Betriebsanlagen müssen eine Genehmigung nach §74 GewO haben. Der Begriff der gewerblichen Betriebsanlage ist ebenfalls im § 74 Abs 1 geregelt.

Bezüglich der vewendeten Maschinen und Geräte dient der § 71 als Grundlage. Dieser regelt das Inverkehrbringen von Maschinen lt. der Maschinensicherheitsverordnung udgl.

Andere Genehmigungen:
Zuständigkeiten des Bürgermeisters / Bezirkshauptmannes:

Da für die Errichtung einer Betriebsanlage neben der Betriebsanlagengenehmigung auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, wurde durch die Landesregierung in Kränten die Bau-Übertragungsverordnungen für die einzelnen Bezirke erlassen.
Somit ist für die Baugenehmigung im Betriebsanlagenverfahren nicht mehr der Bürgermeister sondern die Gewerbebehörde zuständig.

Dies gilt für folgende Gemeinden:

Bezirk St. Veit:
Bezirk Villach Land:
Bezirk Wolfsberg:
Bezirk Völkermarkt:
Bezirk Spittal an der Drau:
Bezirk Klagenfurt Land:
Bezirk Feldkirchen:
Genehmigungsverfahren:
§82b - Überprüfung:
Betriebsanlagenänderung:
Emissionen:
Gerne erstellen und erwirken wir für Sie auch folgende Genehmigungen:
  • Baurechtliche Genehmigung gemäß der Kärnt. Bauordnung (K-BO) sowie für die restlichen Bundeslänger
  • Gewerberechtliche Genehmigung gemäß GewO
  • Wasserrechtliche Genehmigung gemäß WRG
  • Abfallrechtliche Genehmigung gemäß AWG

Zusätzlich ist es uns möglich, sämtliche von Amtsseiten geforderten umwelttechnischen Gutachten (Luft, Lärm, Geruch etc.) für einen raschen und vor allem reibungslosen Genehmigungsablauf zu erstellen.

Durch die komplexe Gesetzeslage ist es für den Betrieb immer schwerer, die entsprechenden Genehmigungen rasch und konsequent zu erwirken. Jeder Unternehmer beschäftigt einen Konsulenten für die Steuern (Steuerberater), Recht (Rechtsanwalt),… Um auch eine entsprechende Rechtssicherheit zu besitzen, wird empfohlen, den Bereich der Betriebsanlagen an einen Fachmann auszulagern. Dieser steht ständig mit den entsprechenden Behörden in Verbindung und ist so in der Lage, rasch zu reagieren.

Eine fehlende Genehmigung kann auch im Fall eines Störfalles versicherungsrechtliche und strafrechtliche Probleme verursachen.

  • BETEN BERUHIGT
  • VERSICHERN HILFT
  • VORBEUGEN SCHÜTZT

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