Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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Peter Anderwald

Peter Anderwald

Geschäftsleitung

Wir weisen darauf hin, dass diese Antworten nach unserem besten Wissen erstellt haben, können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Diese Antworten stellen ausschließlich unsere Meinung dar.

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Thema FEUERBESCHAU

Wer ist für die Durchführung der Feuerbeschau verantwortlich?

Prinzipiell ist für die Durchführung der Feuerbeschau der Eigentümer / Hausverwalter zuständig.

Sollte eine Kehrverpflichtung lt. § 19 Abs. 1 K-GFPO vorliegen, so ist die Feuerbeschau durch den Rauchfangkehrermeister von selbst durchzuführen.

Sollte keine Kehrverpflichtung vorliegen, dann hat der Eigentümer / Hausverwalter einen befugten Rauchfangkehrer damit zu beauftragen. Die Kosten hat der Eigentümer zu tragen.

Für Objekte des hohen Risikos ist ein Sachverständiger / Ingenieurbüro zu beauftragen.

Wie oft ist die Feuerbeschau durchzuführen?

Die Feuerbeschau ist ja nach Größe und Risiko des Objektes in den Interfallen von 5/09/15 Jahren durchzuführen.

Geringes Risiko:

  • Wohngebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen mit gleichartigem brandschutztechnischem Risiko

Hohes Risiko:

  1. Betriebsanlagen, die einer in Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie 96/82/EG oder der IPPC-Richtlinie 2008/1/EG erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Bestimmung unterliegen, insbesondere §§ 77a und 84a der Gewerbeordnung 1994, §§ 59 und 60 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 sowie dem Kärntner IPPC-Anlagengesetz und dem Kärntner Seveso-Betriebegesetz;
  2. Betriebsbauten und Betriebsanlagen mit umfangreichen, wartungsbedürftigen Brandschutzeinrichtungen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen und Rauchwärmeabzugsanlagen;
  3. Geschäftsbauten mit mehr als 2000 m² Betriebsfläche;
  4. Bauten für größere Menschenansammlungen, das sind mehr als 120 Personen in einem Raum oder mehr als 240 Personen in zusammenhängenden Räumen;
  5. Gebäude mit Aufenthaltsräumen mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 Metern (Hochhäuser);
  6. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime;
  7. Garagen mit einer Nutzfläche von über 1000m²;
  8. sonstige Objekte mit erhöhter Brandgefahr, wie historisch wertvolle Gebäude und Museen;
  9. volkswirtschaftlich bedeutsame Gebäude, wie Fernheizwerke über 350 kW;
  10. Biogasanlagen;
  11. Gebäude, in welchen im Brandfall mit Sicherheit erschwerte Evakuierungs- und Rettungsbedingungen zu erwarten sind.

Mittleres Risiko:

Sämtliche Objekte die nicht in das niedrige und hohe Risiko fallen.

Wer bestimmt ob ein Objekt in das Niedrige Risiko oder Hohe Risiko fällt?

Die Einteilung erfolgt durch den zuständigen Rauchfangkehrer. Dagegen ist ein Einspruch beim Bürgermeister möglich.

Wie hoch sind die Kosten für die Feuerbeschau?

Die Kosten für die Feuerbeschau werden für das niedrige und mittlere Risiko vom Rauchfangkehrer lt. Gebührenverordnung der Landesregierung abgerechnet. Für das hohe Risiko ist ein Angebot einzuholen. Die Abrechnung bei uns erfolgt nach Aufwand.

Thema KAMIN / RAUCHFANG

Wie oft muss ich meinen Kamin kehren lassen?

Die Anzahl der Kehrungen des Kamines hängt von dem verwendeten Heizmedium ab.

4x pro Jahr bei:
feste Brennstoffe, Heizöl schwer, Heizöl mittel oder Heizöl leicht. Zwischen den Reinigungen muss mindestens 8 Wochen liegen und im Zeitraum vom 15. September bis 31. Mai erfolgen

2x pro Jahr:
bei Heizöl extra leicht oder gleichwertig, Pellets mit einer Heizleistung von weniger als 30kW Heizleistung. Zwischen den Reinigungen muss mindestes 16 Wochen liegen und in der Zeit zwischen 15. September und 15. Mai erfolgen

1x pro Jahr:
Gasfeuerungsanlagen

Basis: K-GFPO §23 Abs 1

Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den Kamin nicht kehren muss?

Jeder Kamin ist auf Grund der möglichen Verschmutzung zu reinigen.

Gibt es die Möglichgkeit die Anzahl der Reinigungen zu reduzieren?

Auf Antrag kann der Bürgermeister die Anzahl der Reinigungen unter der Zustimmung des zuständigen Rauchfangkehrers reduzieren.

Jedoch ist mindestens eine Kehrung pro Jahr erforderlich.

Basis: K-GFPO §20 Abs 2

Kann ich meinen Kamin / Rauchfang selber kehren?

Für das Kehren des Kamines ist der Rauchfangkehrer zuständig. Unter bestimmten Vorraussetzungen (K-GFPO §20 Abs 2) kann durch den Bürgermeister dem zugestimmt werden. Jedoch eine Kehrung ist immer durch den Rauchfangkehrer pro Jahr erforderlich.

Gibt es weitere Vorschriften für die Aufstellung von Feuerstätten?

Hie rgibt es auch die ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung vonm häuslichen Feuerstätten. Auch ist zu beachten, dass es je nach Ausführung des Objektes, Brennstoff,.. entsprechende Vorgaben und Richtlinien geben kann. Vor der Errichtung ist hier unbedingt das Einvernehmen mit dem zuständigen Rauchfangkehrermeister zu suchen.

Sicherheitsvorschriften:

Offenes Feuer und Licht / Kerzen:

Kerzen und offenes Licht ist immer unter Aufsicht zu halten. Auch ein kurzfristiges verlassen eines Raumes kann hier zu Problemen führen. So empfehlen wir, Kerzen nur dann anzuzünden, wenn man sich auch im Raum aufhält. Das brennen lassen von Kerzen ist verboten. Die erforderliche Obsorge bei dem Anzünden von Kerzen ist nicht außer acht zu lassen. Bedenke, jeder Großbrand entstand durch einen kleinen Funken. Deie Brandausbreitung geht sehr rasch. Verweis: K-GFPO §9

Thema GEWERBERECHT

Wann muss ich eine Betriebsüberprüfung machen?

Alle 5 Jahre ist jeder Betrieb verpflichtet eine Überprüfung lt. §82b GewO durchzuführen.

Wer darf eine §82b Überprüfung durchführen?

Diese Überprüfung darf jeder selber durchführen, wenn er das erforderliche Fachwissen besitzt. Sonst hat er sich entsprechenden Fachpersonen zu bedienen.

Arbeitnehmerschutz / Sicherheitstechnik:

Thema BRANDSCHUTZPLANUNG & BRANDSCHUTZKONZEPTE

Wo soll ich überhaupt anfangen?

Sollte es sich um keinen Standard – Einfamilienobjekt handeln, ist dringend zu empfehlen, hier eine Überprüfung durch einen Fachmann einzuholen. Durch eine gezielte Planung der erforderlichen Maßnahmen können hier Kosten bereits im Vorfeld eingespart werden.

Warum soll ich mich mit dem Brandschutz überhaupt beschäftigen?

Es gibt gesetzliche Vorgaben. Brandschutz soll Leben schützen. Im Brandfall ist eine sichere Flucht sowie eine Ausbreitung im Objekt zu begrenzen und der Schutz der Einsatzkräfte sicherzustellen.

Was habe ich mit dem Brandschutz überhaupt zu tun?

Der Brandschutz ist ein Teil der gesamten Planungs- und Errichtungsphase.

Was kostet das Ganze?

Brandschutz wird dann teuer, wenn er nicht von Anfang an mit im Projekt eingeplant wird. Bei einer guten Planung sind nach unserer Erfahrung bis zu 30% Einsparungen möglich.

Wo bekomme ich Informationen her, was zu beachten ist?

Die wesentliche Richtlinie ist die OIB-Richtlinie. Diese gibt die baulichen erforderlichen Maßnahmen vor.

Was will die Behörde schon wieder?

Die Behörde muss den Brandschutz beurteilen und im Genehmigungsverfahren auch behandeln und berücksichtigen.

Wo soll ich die Zeit dafür hernehmen? Welcher zeitliche Aufwand ist damit verbunden?

Am besten ist es, sich einen Fachmann beizuziehen. Für die Statik wird auch ein Fachmann (Statiker) herangezogen. Dieser kennt die aktuellen Vorgaben am besten.

Wie bringe ich das meinen Kunden näher?

Brandschutz ist Lebensschutz. Nur bei vorzeitiger Planung besteht die Möglichkeit, dass ein Betrieb auch eine Krise überlebt. Jeder Betrieb hat Verpflichtungen, wie Liefervereinbarungen,… Diese sind einzuhalten.

Wo kann ich verlässliche Informationen dazu herbekommen?

Verlässliche Informationen liefert Ihr Fachplaner. Ansonsten steht Ihnen das OIB zur Verfügung. Wesentlichen Anforderungen an die Bauprodukte liefern der Hersteller als auch die einschlägigen Normen.

Wie umfangreich wird das für mich?

Bei einer detaillierten Planung ist der Brandschutz überwiegend kein Problem. Im Vorfeld kann bereits auf diese möglichen Probleme bereits Rücksicht genommen werden. Bei Sanierungen können Probleme recht komplex werden. Die Bauprodukte verfügen meist nicht über die erforderlichen Zulassungen. Hier ist eine Betreuung durch einen Fachmann sehr wichtig.

Wie kann ich das umgehen?

Umgehen und Verhindern von Problemen kann man nur durch eine entsprechende genaue Planung. Um so komplexer die Anlage oder Bauvorhaben, um so genauer sollte die Planung sein.

Werden dadurch die Optik und die Funktionalität (negativ) beeinflusst?

Es gibt heute sehr viele Möglichkeiten, dass der Brandschutz auch den architektonischen Vorgaben entspricht.

Was passiert, wenn ich etwas Falsches einreiche und es nicht genehmigt wird?

Dabei kommt es zu einer Verzögerung. Durch entsprechendes Nachfragen von Seiten der Behörde kommt es zu einer Verzögerung der Genehmigung. Auch kann es passieren, dass der Behörde nicht der vollständige Umfang des geplanten Bauvorhabens bekannt ist. So kann es vorkommen, dass hier Auflagen vorgeschrieben werden, die nicht oder nur teilweise erforderlich sind.

Welche Zeitverzögerungen könnten dadurch entstehen?

Die Zeitverzögerung kann bis zu mehreren Jahren betragen.

Welche Behörden sind zuständig?

Für den Brandschutz sind in erster Linie die Baubehörde und bei Betriebsanlagen auch die Gewerbebehörde zuständig. Zusätzlich ist bei Betriebsanlagen auch das Arbeitsinspektorat einzubinden.

Wo steht überhaupt genau, welche Brandschutzmaßnahmen ich einplanen muss?

Es gibt eine Richtlinie. Diese wird als OIB-Richtlinie bezeichnet. Dabei werden die grundlegenden Vorgaben beschrieben. Durch ein Brandschutzkonzept sind jedoch Abweichungen möglich.

Welche Gesetze und Normen gibt es überhaupt?
  • OIB-Richtlinie
  • Bauprodukterichtlinie
  • Einschlägige Normen und Richtlinien
  • Bauprodukte-Vorgaben
  • Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • div. zivilrechtliche Vereinbarungen.
Wer haftet, wenn der Brandschutz negiert wird?

Prinzipiell haftet der Bauherr. Damit alles ordnungsgemäß abläuft, hat er eigene Fachplaner.

Was hat es für Auswirkungen, wenn der Brandschutz negiert wird?

Dabei kann es zu Haftungen in allen der drei Rechtsmaterien (zivilrechtlich, strafrechtlich und verwaltungsrechtlich) zu Haftungen und Verurteilungen kommen.

Gelten für alle Objektarten gleiche oder verschiedene Vorschriften in Bezug auf Brandschutz? Wo finde ich Infos dazu?

Die OIB-Richtlinien teilen die Wohnobjekte in 6 Klassen ein. (GK1 bis GK5 und Hochhaus)

Durch diese Einteilung gelten auch entsprechende unterschiedliche Vorschriften. Diese sind in der OIB-Richtlinie enthalten.

Mit welchen Argumenten kann/soll/muss ich den Bauherrn von BS-Maßnahmen überzeugen?

Der Brandschutz ist ein Teil des Genehmigungsverfahrens. Der Brandschutz ist prinzipiell immer sicherzustellen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, durch Alternativen hier Kosten und Ausführungsmöglichkeiten zu optimieren. Die reine Abwicklung eines Objektes nur nach der Richtlinie ist meist die einfachste Genehmigungsmöglichkeit. Jedoch bestehen hier eine Vielzahl von Alternativem zur Verfügung.

Was kann ich für einen Nutzen daraus ziehen?

Durch eine umfassende Planung besteht die Möglichkeit, diese Maßnahmen möglichst nicht zu sehen. Eine Störung der Architektur und des Betriebs des Objektes sollte verhindert werden. Durch die Maßnahmen darf die Funktionalität des Objektes nicht behindert werden.

Gibt es eine Aufstellung bzw. ein Infoblatt mit Eckpunkten, die ich beim BS und generell für mein Projekt beachten muss?

Es gibt diverse Unterlagen und Checklisten. Jedoch sollten hier auf Grundlage der Anforderungen (baulich, architektonisch und funktionell) die einzelnen Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

Wann ist ein BS-Konzept erforderlich?

Es gibt in der Vorschrift eine Aufzählung, wann ein Brandschutzkonzept erforderlich ist. Diese werden in der Richtlinie als Sonderbauten bezeichnet. Dies sind:

  • Verkaufsstätten mehr als 3.000m² oder mehr als 3 offenen Verkaufsebenen
  • Versammlungsstätten mit Großbühnen oder mit mehr als drei offenen Verbindungsgeschoßen oder einem Fluchtniveau von mehr als 22m
  • Justizanstalten
  • Sonderbauten, auf die die Richtlinie nicht anwendbar sind

Jedoch besteht neben der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes auch die Möglichkeit, hier eine BS-Detailplanung durchzuführen. Dadurch wird allen Beteiligten eine genaue Darstellung der erforderlichen Maßnahmen bei dem Projekt dargestellt. Diese dient den Planern als auch den ausführenden Firmen für die genaue Planung und Durchführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen.

Welche spezifischen Vorschriften gibt es für mein Bauprojekt (Hotel)?

Neben der OIB-Richtlinie gibt es auch noch die TRVB (Technische Richtline Vorbeugender Brandschutz). Für Sonderfälle gibt es auch Versicherungsrichtlinien.

An wen (in Kärnten) kann ich mich jetzt konkret seitens der Behörde wenden?

Die Bezirksverwaltungsbehörden haben eigene Brandschutz-Amtssachverständige. Auch am Landesfeuerwehrverband steht die Brandverhütungsstelle mit Sachverständigen zur Verfügung.

Wie genau kann ich das in meinem Einreichplan integrieren?

Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder die Brandschutzmaßnahmen in die baulichen Einreichpläne zu integrieren oder durch eigene Darstellungen die Bauunterlagen zu ergänzen.

Welche Erfahrungen haben andere gemacht?

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es sehr hilfreich ist, auch wenn kein Erfordernis für ein Brandschutzkonzept vorliegt, hier eine BS-Detailplanung durchzuführen. Dadurch können sämtliche erforderliche Maßnahmen bereits im Vorfeld durch die Fachplaner (Architektur, Landschaftsplanung, HKLS, Elektro,) berücksichtigt werden. Diese Planung dient dem Bauherrn und seinen Planern für eine optimale Abwicklung des Bauvorhabens und nicht der Behörde.

Wie läuft das Ganze überhaupt in der Praxis ab?

Um so früher wir als Fachplaner bei einem Objekt ein Konzept oder eine Detailplanung erstellen können, umso weniger Probleme gibt es in den weiteren Phasen.

Wir erstellen zuerst ein Grobkonzept. Dieses dient den Planern für die erforderlichen weiteren Schritte. Danach werden die einzelnen Schritte von uns begleitet. Vor der Abgabe des Projektes wird danach erst das fertige und schlüssige Brandschutzprojekt / Brandschutzkonzept erstellt.

Was passiert dann mit dem Konzept?

Dieses Konzept dient der Behörde als Grundlage für die Beurteilung und Genehmigung. Es soll aber auch ein Leitfaden für die ausführenden Firmen bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen sein.

Wer kümmert sich dann auf der Baustelle darum, dass die Maßnahmen aus dem vorgegebenen BS-Konzept richtig umgesetzt werden?

Es ist empfehlenswert, die Durchführung der Brandschutzarbeiten durch eine Fachbauleitung überwachen und begleiten zu lassen.

Auch besteht die Möglichkeit, sämtliche sicherheitstechnische Anlagen durch uns gesondert auszuschreiben. Wir haben beobachtet, dass hier ein enormes Einsparungspotenzial vorliegt. Durch eine genaue Vorgabe der erforderlichen Leistungen können hier Kosten eingespart werden.

Wie detailliert muss die Koordinierung sein?

Die Koordination erfolgt durch gezielte und geplante Kontrollen auf den Baustellen. Dazu ist eine enge Abstimmung zwischen der Bauleitung und uns als Fachplaner erforderlich. Nur so wissen wir, wann wir den nächsten Baubesuch planen und durchführen müssen. Für jeden Baubesuch gibt es ein entsprechendes Protokoll. Dieses wird an alle beteiligten Firmen übermittelt. Mängel werden bei der nächsten Besichtigung kontrolliert.

Wie tief soll ich in die Materie gehen?

Es gibt unterschiedliche Anforderungen. Bei diversen Bauteilen ist eine genaue vorhergehende Überprüfung der Zulassung sinnvoll. Dies ist je nach dem Bauvorschritt abzustimmen.

Welche Gewerke sind vom Brandschutz überhaupt betroffen?

Folgende Gewerke sind vom Brandschutz betroffen:

  • HKLS
  • Elektro
  • Fassadenbau
  • Bautischler
  • Türen, Fenster,…

Es gibt kaum ein Gewerk, welches nicht betroffen ist.

Was kann passieren, wenn die einzelnen Gewerke unkoordiniert arbeiten?

Es kann leicht zu Problemen kommen, da ja meist ein Gewerk auf das andere aufbaut. Wenn es Probleme von einem Gewerk kommt, führt dies sehr oft zu Problemen bei den folgenden Gewerken.

Kann mir das nicht egal sein, wie es abläuft? Ich brauche ja „nur“ das Konzept?

Der Bauherr möchte ja für sein Geld eine qualitativ entsprechende Leistung erhalten.

Wie wirkt sich eine Optimierung der einzelnen Gewerke aus?

Durch die Optimierung der Gewerke kommt es zu einer genauen Ausführung der Produkte.

Warum wäre es wichtig, dass die brandschutztechnische Begleitung /Qualitätssicherung eine Schlüsselfunktion bei der Baukoordinierung einnimmt?

Durch falschen Einbau und die Verwendung von falschen Produkten kommt es zu Problemen bei der Ausführung. Meist ergeben sich hier wiederum Probleme bei der weiteren Ausführung. Dies führt zu einem Bauverzug. Auch entstehen hier weitere unnötige Kosten.

Warum sollte die Brandschutzplanung / das Brandschutzkonzept schon bei der Ausschreibung eingebunden sein?

Durch die Vorgabe der Produkte besteht die Möglichkeit, auch hier schon eine Optimierung durchzuführen. Es kommt vor, dass zwei Gewerke (z.B. Elektro und HKLS) unterschiedliche Materialen verwenden, die sich nicht vertragen. Dies kann zu einem Nachtrag führen.

Was bedeutet brandschutztechnische Qualitätssicherung - was umfasst diese?

Die Qualitätssicherung umfasst:

  • Überprüfung der ordnungsgemäßen Verarbeitung
  • Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen
Ist das für die Versicherung ausreichend?

Je nach Art des Objektes und der Betriebsanlage können hier andere bzw. zusätzliche Anforderungen vorliegen. Diesbezüglich ist immer eine eigene Beratung erforderlich. Wir vertreten Sie natürlich auch im Zuge von Risikobewertungen gegenüber der Versicherung. Auch im Schadensfall stehen wir Ihnen gerne mit unserem Wissen zur Verfügung.

Welche Vorzeigeprojekte gibt es dazu?

Wir betreuen jedes Jahr eine große Anzahl von Projekten. Fragen sie bei uns an!

Kann man einen Zusatznutzen herausholen?

Ja – es besteht hier sehr wohl die Möglichkeit, Zusatznutzen zu erlangen. Durch eine Optimierung der Maßnahmen besteht auch die Möglichkeit, hier gegenüber der Versicherung in einigen Bereichen Nachlässe zu erhalten.

Wie berate ich den Bauherrn dahingehend?

Eine Beratung muss auf ein konkretes Projekt bezogen sein. Eine allgemeine Darstellung ist nicht möglich.

Welche Kosten sind mit der BS-technischen Qualitätssicherung in etwa verbunden?

Die Abrechnung erfolgt überwiegend nach Stundenaufwand. Durch Probleme mit einzelnen Gewerken besteht somit auch die Möglichkeit, die Kosten auf die verursachenden Gewerke umzulegen. Abrechnungen pauschal sind auch möglich.

Welche Negativbeispiele gibt es, wenn ohne brandschutztechnische Qualitätssicherung gebaut wurde?

Durch die fehlende Planung sind hier Mehrkosten von bis zu 70% der ursprünglichen Errichtungskosten zu erwarten.

Wie komme ich zu einem Angebot für ein Brandschutzkonzept / Brandschutzgutachten?

Senden Sie uns einen Planentwurf Ihres Bauvorhabens. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Wie kann ich einen Termin bekommen?

Melden Sie sich bei uns im Büro (+43 4242 / 33141-0). Eine Terminvereinbarung ist während den Geschäftszeiten jederzeit möglich.

Auch sind Beratungen und Kontaktaufnahmen über Skype und Microsoft-Teams jederzeit möglich. Auch ein Kontakt über Email ist natürlich möglich.

Wie lange brauchen die für ein Konzept?

Der Umfang und die Anforderungen definieren den erforderlichen Leistungsumfang. Bei dringenden Fällen sind wir natürlich bemüht, Sie umgehend zu betreuen. Auch in Problemfällen sind wir kurzfristig für Sie erreichbar.

Welche Projekte haben die bereits betreut? Welche Referenzen haben sie?

Fragen sie uns nach der Referenzliste.

Was bringt die brandschutztechnische All-in-Lösung für mich?

Wir wickeln Ihnen ihre gesamten sicherheitstechnischen Anlagen und Projekte ab.

Wie ist die Erreichbarkeit?

Wir sind von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags zwischen 08:00 und 14:00 Uhr erreichbar.

Was ist, wenn es Probleme mit einem der beteiligten Gewerke gibt?

Wir sind bemüht für unseren Auftraggeber als Problemlöser aufzutreten. Der Auftraggeber hat genug Probleme. Wir nehmen uns der sicherheitstechnischen Probleme gerne an.

Welche Ausschreibungen können wir von Ihnen erhalten?

Wir erstellen Ausschreibungen für sämtliche sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen wie:

  • Brandmeldeanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Brandrauchentlüftungsanlagen (BRE, Stiegenhausentrauchungsanlagen)
  • Videoüberwachung
  • Zutrittsüberwachung
  • Gaslöschanlagen
  • Video-Brandüberwachung
  • Sonderanlagen
  • Welche Gutachten können sie auch noch liefern?

Wir erstellen folgende Gutachten:

  • Brandschutzkonzepte
  • Sanierungskonzepte
  • Brandsimulationen
  • Fluchtwegs-Simulationen
  • Personenstromanalyse
  • Risikoanalysen
  • Störfallanalysen
  • Schadensbewertungen
  • Brandursachenermittlungen
  • …..

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