Es hat sich immer mehr ein Grillen mit Gasgrillern durchgesetzt, da diese wesentlich einfacher und schneller zu bedienen sind. Diese werden mit Flüssiggas betrieben. Somit möchte ich hier kurz die Bestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für den Betrieb von Flüssiggasanlagen für Griller beschreiben.

 

Eigenschaften:

Flüssiggas ist schwerer als Luft und wird in einem Druckbehälter geliefert, welcher sowohl flüssiges als auch gasförmiges Gas beinhaltet. Für das Grillen wird  der gasförmige Teile benötigt. In der Flasche verdampft der  flüssige Teil und sammelt sich oberhalb der flüssigen Phase. Über das Flaschenventil und in den Druckregler wird das Gas dem Verbrauchsgerät zugeführt. Zu beachten ist, dass der Druckregler nur mit Gas funktioniert. Auch ist beim Austritt von der Flüssigphase mit einer ca. 270-fachen Energie zu rechnen. Dies bedeutet, dass das Gasverbrauchsgerät (Griller)  nicht mehr in der Lage ist, das Gas zu verbrennen.  Der unverbrannte Anteil fließt nach unten und verbrennt am Boden. Damit kommt es hier zu einer Gefährdung für die anwesenden Personen.

Ferner ist die gegenständliche Flasche gegenüber der Erwärmung zu schützen. Ab einer Erwärmung von mehr als 50°C besteht eine Gefahr für einen möglichen Austritt und weiterführend zu einer Verbrennung des Gases. So kann es über das Sicherheitsventil zu einem ungewollten Gasaustritt kommen, der sich entzündet.

Das Gas wird mit einem Geruchsstoff versetzt, damit ein Gasaustritt frühzeitig erkannt wird.

Lagerung von Gasflaschen:

Eine Gasflasche darf gelagert werden. Eine weitere Gasflasche kann am Gerät angeschlossen sein. Wenn diese nicht angeschlossen ist, gilt dies als Lagerung. Diese ist auch gegen Umfallen zu schützen. Sollte eine Schutzkappe bei der Gasflasche vorhanden sein, so ist diese bei keiner Verwendung zu verwenden.

Die Ex-Zone beträgt 1m. Weiters ist eine Sicherheitsabstand (auch Kriechzone) von 3m zu berücksichtigen. In diesem dürfen sich keine Brandlasten befinden, die zu einer Gefahr für die Gasflaschen führen kann.  Auch dürfen sich in diesem Bereich keine Bäume und Sträucher befinden. In dieser dürfen sich auch keine Öffnungen wie Kanaldeckel, Lichtschächte, Vertiefungen,… vorhanden sein, wo sich das Gas in einer gefährlichen Konzentration ansammeln kann. Sollte dieser Sicherheitsbereich durch eine Wand begrenzt werden, so hat dieser die Qualifikation von REI90 aufzuweisen.

Anschluss der Gasflasche an die Gasverbrauchseinrichtung:

Die vorhandene Verschraubung ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Vor der Verwendung ist dies zu überprüfen. Auch ist der Schlauch auf Risse und Beschädigungen zu überprüfen. Bei alten Schläuchen kann vorkommen, dass dieser brüchig wird. Dann darf dieser nicht mehr verwendet werden. Sämtliche Teile dürfen bei einer offensichtlichen Beschädigung nicht mehr verwendet werden.

Nach dem Anschluss ist die Verschraubung auf Dichtheit zu prüfen. Am Besten eignet sich ein Lecksuchspray. Dieses Prüfspray bildet Blasen, wenn es zu einem Gasaustritt kommt. Auch kann Seifenwasser dafür verwendet werden. Dazu braucht man nur Spülmittel mit Wasser vermischen und die Verschraubung damit benetzen. Dies hat die gleiche Eigenschaft. Zu beachten ist auch, dass die Gewinde „Linksgängig“ sind. Damit kann dies nicht mit einer normalen Schraube verwechselt werden.

Standsicherheit:

Vor der Verwendung ist ein sicherer Platz mit einem Abstand zu brennbaren Bauteilen zu wählen. Der Griller und die Gasflasche sind so aufzustellen, dass diese nicht umfallen können. Bitte entsprechende Hitzeschutz-Handschuhe bereithalten.

Löschen von Gasbränden:

Durch geeignet Löschgeräte kann ein ausgebrochener Brand rasch gelöscht werden. Die bekannten Schutzvorkehrungen für die Handhabung der Feuerlöscher sind zu beachten. Auch ist zu beachten, dass erst das Abdrehen der Gasflasche ein Ausströmen verhindert. „Nur abgedrehtes Gas ist sicheres Gas!“. Auch eine Löschdecke kann hier hilfreich sein.

Sollten die Flammen vor dem Abdrehen abgelöscht werden, besteht unmittelbar eine Explosionsgefahr. Das weiter ausströmende Gas ist explosionsfähig.

Bei einer größeren Gefahr unbedingt über Notruf die Feuerwehr (122) verständigen.

Leere Gasflaschen:

Da in jeder Gasflasche auch ein Rest vorhanden ist, gelten leere Gasflaschen als volle Gasflaschen. die selben Schutzbestimmungen gelten hier.

 

Vorschriften:

Flüssiggasverordung

ÖNORM M 7379 Ausgabe: 03/2017 – Gaselager – Lagerung von Gasflaschen und anderen ortbeweglichen Druckbehälter

ÖVGW Richtline G 26 – Juli 2019 – Aufstellung von Flüssiggasflaschen