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PV-Anlagen und alternative Engeriequellen und Batteriespeicher – Steigerung der Erträge
Der Einsatz von alternativen Energiequellen hilft bei den Kosteneinsparungen. Jedoch muss hier ein gesamtes Konzept errichtet werden. Nur so ist ein optimaler wirtschaftlicher Einsatz möglich. Die Medien verkaufen dies als die Zukunft. Jedoch durch die unkontinuierliche Produktion von Strom sind hier Grenzen auch in der Wirtschaftlichkeit gesetzt.
Viele Unternehmen haben vor kurzem massiv in große Photovoltaikanlagen (PV) investiert, insbesondere auf Produktionshallendächern mit Leistungen ab 1 MW aufwärts. Durch aktuelle politische Entwicklungen kam es jedoch zu einer Reduktion der Einspeisevergütungen, sodass die Erträge häufig nicht mal die Kreditraten mit Zinsen decken. Selbst bei interner Nutzung muss dieser Bereich somit subventioniert werden.
Um die Erträge dennoch zu steigern, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Prüfung ist bei jeder Option unerlässlich.
Varianten zur Ertragssteigerung
Variante A: Errichtung eines Batteriespeichers
Durch die Installation eines Batteriespeichers kann überschüssige Energie, die nicht sofort im Betrieb genutzt wird, vor Ort gespeichert und später genutzt werden. Dies ermöglicht eine bessere Nutzung des selbst erzeugten PV-Stroms über den Tag hinweg. Bei schwacher PV-Produktion muss allerdings weiterhin zusätzliche Energie zugekauft werden.
*Wirtschaftlichkeit:* Die Investitionskosten für Batteriespeicher sind aktuell hoch und die Refinanzierung erstreckt sich über mehr als 10 Jahre.
Variante B: Dualnutzung durch Zwei-Wege-Batterie
Die Nutzung einer Batterie als bidirektionaler Speicher schafft eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Batterie wird gemietet und fungiert einerseits als Energiespeicher und andererseits zur Teilnahme am Stromhandel. Der Überschussstrom wird eingespeichert und kann flexibel für den Betrieb oder den Handel genutzt werden.
*Wirtschaftlichkeit:* Die Batterie wird durch das Geschäftsmodell effizienter genutzt, was potenziell zusätzliche Erträge generieren kann.
Variante C: Erzeugungsgemeinschaften
In einer Erzeugungsgemeinschaft schließen sich regionale Produzenten und Verbraucher zusammen, um den erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Die jeweiligen Netzanschlusskosten sind hierbei entscheidend und bedürfen genauer Kalkulation.
Genehmigungserfordernisse und Vorschriften
Je nach Nutzung des erzeugten Stroms sind Genehmigungen erforderlich:
- Eigenbedarf im Gewerbebetrieb: Soll der Strom innerhalb des Betriebs genutzt werden, ist eine Gewerbegenehmigung für die PV-Anlage erforderlich.
- Ausschließliche Einspeisung ins Netz: Erfolgt die Nutzung ausschließlich durch Einspeisung in das Stromnetz, ist keine Gewerbegenehmigung notwendig.
Für Batterieanlagen gelten dieselben Genehmigungsanforderungen. Angesichts sich rasch ändernder gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben ist eine sorgfältige Prüfung der geltenden Bestimmungen unerlässlich. Zu berücksichtigen sind:
- OIB-Richtlinien
- Verordnungen und gesetzliche Vorschriften
- Normen und Versicherungsvorgaben
Hinweis: Vor jeder Entscheidung zur Anlagenaufstellung sollten sowohl die wirtschaftlich optimale Lösung als auch die Genehmigungspflichten geprüft werden. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.