EUR ING, Dipl.-HTL-Ing. Peter Anderwald
AusbildungsleiterKontaktieren Sie uns
Trotz vielen Diskussionen darf ein Brandschutzbeauftragter tätig werden, wenn er folgende Ausbildungen besucht hat:
Grundausbildung:
- Brandschutzwart (Modul I)
- Brandschutzbeauftragter (Modul II)
und
Nutzungsbezogene Seminare:
Nutzungsbezogene Seminare sind innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung zu absolvieren!
- N1: Betriebe mit besonderer Personengefährdung (Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser,..)
- N2: Betriebe mit erhöhter Brandgefahr (Gewerbe- und Industrieanlagen, Holz- und Papierverarbeitende Betriebe,…)
- N3: Betriebe mit besonderer Gefährdungen (wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsanstalten, ….)
- N4: Betriebe mit besonders schutzwürdigen Einrichtungen (wie Historische Bauten, EDV-Räume,….)
sowie
Technikseminare:
Technikseminare sind innerhalb von 2 Jahren nach der Grundausbildung zu absolvieren!
Je nach Vorhandensein einer Anlage sind die folgenden Kurse zu besuchen:
- Brandmeldeanlage
- Rauch- und Wärmabzugsanlagen
- Sprinkleranlagen
- Gaslöschanlagen
Nach Absolvierung der Grundausbildung, nutzungsbezogenen Seminare und Technikseminare darf der Brandschutzbeauftragte seine Tätigkeit aufnehmen!
Die gleiche Ausbildung gilt für den Brandschutzbeauftragten-Stellvertreter!