EUR ING, Dipl.-HTL-Ing. Peter Anderwald
AusbildungsleiterKontaktieren Sie uns
Für den Besuch des Kurses Brandschutzbeauftragter ist der Besitz des Österr. Brandschutzpasses erforderlich (Erlangung durch Modul 1). Der Besuch von Feuerwehrlehrgängen ersetzt nicht den BSB-Kurs (ausgenommen Ausbildungen nach ÖBFV-Richtlinien B-07 für Betriebsfeuerwehrkommandanten oder nach CFPA-Zertifikat).
Grundausbildung BSB:
Modul 1 + Modul 2 + Erweiterte Ausbildung 1)
1)Erweiterte Ausbildung: Die Erweiterte Ausbildung ist für den BSB verpflichtend. Die für die erweiterete Ausbildung der BSB erforderlichen Brandschutztechnikseminare (RWA, BMA, Sprinkler, DBA, Gas-Löschanlagen) und nutzunbsbezogenen Seminare sind innerhalb von 2 Jahren nach Modul 2 zu absolvieren und gelten als Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung des Brandschutzpasses für weitere 5 Jahre.
Wird vom BSB innerhalb von 5 Jahren kein zur Verlängerung erforderliches Seminar besucht, erlischt die Gültigkeit des Brandschutzpasses und der BSB erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für die Tätigkeit eines BSB im Sinne der TRVB O 119. Diese können nur durch Besuch des Moduls 2 + erforderlicher BS-Technik- und Nutzungsseminare wieder erfüllt werden. Modul 1 muss nicht erneuert werden.
Thema: Gesetzliche Bestimmungen
Stufenbau der Rechtsordnung - als Information
- Verfassung
- Bundesgesetze und Verordnungen
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Landesgesetze und Verordnungen
- ÖNORMEN
- TRVB Richtlinien
- ÖBFV Richtlinien
Bestimmungen für den Brandschutz - Überblick
- Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG)
- Arbeitsstättenverordnung (AStV)
- Gewerbeordnung (GWO)
- Landesgesetzliche Bestimmungen
- Feuerpolizeigesetze/Verordnungen
- Feuerwehrgesetz
- Lagerung und Verkauf Pyrotechnischer Artikel
- Lagerung von Druckgaspackungen in gewerblichen Betriebsanlagen
- Flüssiggasverordnung (FGV)
- Verordnung über die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (VbF)
- Kennzeichnungsverordnung (KennV)
Thema: Baulicher Brandschutz
Gesetzliche Bestimmungen
- Baugesetze
- Baunebengesetze und Verordnungen Arbeitsstättenverordnung
- Verordnung über die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten (VbF) Flüssiggasverordnung (FGV) Veranstaltungsgesetze
Brandschutzrelevante Normen
- Begriffsbestimmungen für den Brandschutz
- Brandabschnitt
- Rauchabschnitt
- Brandwand
- Brandschutztüren und -tore
- Rauchabschlüsse
- Abschottungen
- Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- Brennbarkeits-, Qualm- und Tropfenbildungsklassen
- Brandwiderstandsklassen
- Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen ÖNORM B 3806, F 2030, F 2031, Z 1000, Z 1001
TRVB-Richtlinien
- Allgemeiner Überblick
- TRVB E 102
- TRVB B 108
- TRVB S 110
- TRVB F 134
- TRVB B148
- BV 104
Hinweis: N-TRVB Richtlinien bei nutzungsbezogenem Seminar einbauen
Thema: Technischer Brandschutz
Gesetzliche Bestimmungen
- Arbeitsstättenverordnung
- Verordnung über die Lagerung von brennbaren Flüs¬sigkeiten (VbF)
- Baugesetze und Baunebengesetze und Verordnungen Feuerpolizeigesetze und -Verordnungen
Funktion und Wirkungsweise technischer Brandschutzeinrichtungen
- TRVB S 114 – Anschaltebedingungen
- Löschanlagen (Gas-, Funken-, Sprinkler-, Explosionsunterdrückungsanlagen)
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Abnahmen
- Instandhaltung, speziell Inspektion
- Revisionen
Thema: Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz
Ziele des betrieblichen Brandschutzes - Aufgaben des Brandschutzbeauftragten Erstellung einer Brandschutzordnung nach TRVB0 119
- Personenschutz
- Sachwertschutz
- Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
- Regeln des Verhaltens im Brandfall
- Anschlagblatt „Verhalten im Brandfall“
- Festlegung des Sammelplatzes
- Regeln des Verhaltens nach dem Brand
Führen des Brandschutzbuches
- Laufende Eintragungen
- Ergebnisse der Eigenkontrolle und getroffene Maßnahmen zur Mängelbehebung
- Durchgeführte Brandschutzübungen
- Alle Brände und deren Ursachen
- Durchgeführte Überprüfungen und deren Ergebnisse Vorlage an Vorgesetzte
Eigenkontrolle
- Kontrollplan nach TRVB 0 120 Zuweisung von Aufgaben an die BSW Überwachung von delegierten Aufgaben Dokumentation (Mängelbericht)
Veranlassung periodischer Überprüfungen
- Instandhaltung und Revisionen von brandschutztechni¬schen Einrichtungen Erfassen von Fristen
Erstellung von Brandschutzplänen
- Erstellung nach TRVB 0 121 Im Einvernehmen mit der örtlichen Feuerwehr Bereithaltung für Einsatzkräfte Evidenthaltung, Aktualisierung
Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes
- Kontaktaufnahme mit der örtlichen Feuerwehr
Organisation und Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
- Erstellung eines Alarmplanes Erstellung einer Alarmordnung Durchführung von Übungen
Unterweisung und Information der Arbeitnehmer
- Ausbildung nach TRVB 0 119
Brandgefährliche Tätigkeiten
- Ausstellung des Freigabescheines Berücksichtigung der ÖBFV-RL VB-03
Organisatorische Maßnahmen bei Abschaltung und Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
- Verständigung der Feuerwehr Verständigung der Versicherung Überwachungsdienste Ersatzmaßnahmen
Tätigkeiten nach einem Brand
- Pflichten aus Rechtsvorschriften (Feuerpolizeigesetz / VO)
- Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich gesundheitlicher Gefahren
Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses des Betriebes (§ 88 ASchG)
- Einbringen von brandschutzrelevanten Erfordernissen
Thema: Erste und Erweiterte Löschhilfe
ÖNORM EN-3
- Rating von Feuerlöschern
- Löschmitteleinheiten
TRVB F 124 Geräte der Erweiterten Löschhilfe
- Bemessung der Anzahl von Feuerlöschern (mind. 2Beispiele)
- Wandhydranten – Ausführungsarten nach TRVB F 128
- Fahrbare Löschgeräte
- Kombinationslöschgeräte
- Überprüfung von Feuerlöschern
Kennzeichnungen
- Kennzeichnungsverordnung ONORM F 2030, Z 1000
Thema: Brandgefahren
Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen Zündquellenschlüssel
- Blitzschlag
- Selbstentzündung
- Wärmegeräte
- Mechanische Energie
- Elektrische Energie
- Offenes Licht und Feuer
- Brandstiftung
- Statische Aufladung
- Flüssiggas
Erfolgskontrolle
- Schriftlicher Test (Multiple Choice Verfahren) mind. 30 Fragen