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9. Februar 2024
in
Feuerbeschau
Wir wurden informiert, dass hier unbefugter Zutritt zu Wohnungen bei Feuerbeschauen durch falsche Behauptungen erlangt werden.
Wir wollen festhalten, dass:
- wir ausschließlich im Auftrag und der Abstimmung mit dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung eine Feuerbeschau durchführen
- Die Feuerbeschauen werden vorher durch den Eigentümer / Hausverwalter angekündigt
- keinerlei Zahlungen bei der Feuerbeschau durch die Mieter/Eigentümer direkt vor Ort zu tätigen sind – Die Abrechnung erfolgt ausschließlich mit Rechnung an die Hausverwaltung / Eigentümer im Nachhinein.
Die Feuerbeschau dürfen nur:
Rauchfangkehrer bzw. Sachverständige durchführen!
Vertreter der Feuerwehren sind nicht berechtigt, die Feuerbeschau durchzuführen. Außerdem wird diese IMMER im Vorhinein angekündigt!
Es ist richtig, dass sämtliche Räume kontrolliert werden. Dabei erfolgt jedoch keinerlei Blick in Kästen, ….
Es erfolgt ausschließlich ein Blick in den Raum, wo wesentlich folgende Bereiche kontrolliert werden:
- Vorhandensein von Rauchwarnmeldern
- Feuerpolizeilichen Mängel (z.B. Feuerstätten,…)
- Mangelhafte Verkabelung (z.B. Verteilersteckdosen,…)
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Hausverwaltung bzw. die beauftragten Sachverständigen / Rauchfangkehrer zur Verfügung.
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