Nach einem Brand ist es erforderlich, die Brandursache bzw. Explosionsursache zu ermitteln. So kann in weiterer Folge ein Störfall verhindert werden. Auch besteht damit die Möglichkeit, die Gefahr durch technische Maßnahmen zu verhindern. Dies wird auch in den einschlägigen Gesetzen gefordert. Durch diese Erkenntnis ist in weiterer Folge die „Business Continuity Planning“ anzuwenden.
Bei jedem technischen Unfall ist eine Feststellung der Ursache erforderlich. Dies wird auch von der Behörde verlangt. Auch sind die gesetzlichen Maßnahmen nach dem ASchG so zu planen, dass vorhandene Unfälle in die sicherheitstechnische Planung mit einfließen.
Jedes Bauprodukt wird vom Lieferanten für seinen möglichen Einsatzzweck zertifiziert. Oft ist es jedoch erforderlich, dass auch andere Verwendungsarten erforderlich sind. Hier besteht die Möglichkeit, durch entsprechende Gutachten, Berichte u. Studien den Erweiterungsbereich zu optimieren. Aufgrund der Mitarbeiter im Normungsinstitut haben wir hier ein umfangreiches Netzwerk und somit einen Zugriff auf diverseste Dokumente, damit ein umfassender Einsatz der Bauprodukte möglich wird.
Allg. beei. u. ger. zertif. Sachverständiger u.a. für die Fachgebiete Brandschutzwesen, Feuerwehrwesen, Feuerpolizei, Gewerbepolizei, Brandermittlung, Explosionsermittlung,… – sdgliste-justiz.gv.at
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